Vorankündigung des vorläufigen Wahlvorschlages für die Kirchenvorstandswahl 2021
in unseren Schaukasten ausgehängt und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Dieser vorläufige Wahlvorschlag kann innerhalb von zwei Wochen, also spätestens bis zum 8. Januar 2021, dadurch ergänzt werden, dass mindestens zehn wahlberechtigte Gemeindemitglieder die Aufnahme einer oder eines Kandidierenden durch Unterschriftenliste in den vorläufigen Wahlvorschlag verlangen. Vorschlagsberechtigt sind alle wahlberechtigten Gemeindemitglieder der Kirchengemeinde.
Die Unterschriftenliste muss bis spätestens 8. Januar 2021 im Gemeindebüro, Pfälzer Gasse 14 in Groß-Umstadt eingegangen sein.
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