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Trauung

Bild: resa/pixelio.deBrautpaar sitzend auf einer Wiese, von hinten; davor Schuhe

Die Liebe ist langmütig und freundlich, die Liebe eifert nicht, die Liebe treibt nicht Mutwillen, sie bläht sich nicht auf, sie verhält sich nicht ungehörig, sie sucht nicht das Ihre, sie lässt sich nicht erbittern, sie rechnet das Böse nicht zu, sie erträgt alles, sie glaubt alles, sie hofft alles, sie duldet alles.
1. Korintherbrief 13,4.5.7


In einer kirchlichen Trauung empfangen zwei Menschen Gottes Segen für ihren gemeinsamen Lebensweg. Die segnende Handauflegung als Zeichen für den Zuspruch Gottes gibt ihnen Kraft und Zuversicht - auch zum rechten Tun.

Das Glück gemeinsam feiern – vor Gott zueinander stehen

Anders als vor dem Standesamt ist die kirchliche Trauung ein Gottesdienst der öffentlich versammelten Gemeinde. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Menschen, auch als Paar und in ihrer Beziehung, in dieser Gemeinde aufgehoben sind und dass sie von ihrer Liebe austeilen wollen an die Gemeinde und an die Welt.

Krisen gemeinsam meistern

Das geht nur in der Liebe Gottes und die Kraft hierfür bekommen wir in der Gewissheit, dass er uns seine Gnade auch in schwierigen und dunklen Zeiten schenkt. Gerade dann, wenn eine Ehe in eine Krise gerät – und davor sollen bei einer Trauung nicht die Augen verschlossen werden – haben wir Gottes Liebe und Fürsorge, seinen Segen, besonders nötig. Dann kann die Ehe "in guten wie in schlechten Zeiten" gelingen.

Und selbst wenn die Krise nicht zu meistern ist, steht Gottes Segen auch in der schwierigen Zeit der Auseinandersetzungen und eventuellen Trennung für uns bereit.

Segnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften

Mit diesem Verständnis von Gottes Segen hat die EKHN beschlossen, dass eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nicht nur erlaubt, sondern geboten ist, wo immer ein Paar seinen gemeinsamen Lebensweg unter die Gnade und den Segen Gottes stellen will. Sie unterscheidet eine solche Segnung allerdings nach wie vor von einer kirchlichen Trauung.

Trauung Geschiedener

Eine Trauung Geschiedener ist möglich. Es muss aber in jedem Fall entweder der Bräutigam oder die Braut Mitglied einer evangelischen Kirche sein. Ökumenisch (hier: katholisch-evangelisch) ist eine Trauung nur möglich, wenn der katholische Partner nicht schon einmal katholisch verheiratet war. Für die katholische Kirche gilt ein Mensch als immer verheiratet, wenn er es einmal ist. Die evangelische Kirche betrachtet eine Trauung als reine Segenshandlung und nicht als Sakrament (heilige Handlung) wie die katholische Kirche. Eine solche Segnungshandlung kann öfter vollzogen werden.

Hochzeit in einer anderen Gemeinde

Wenn es gute Gründe gibt, in einer anderen Gemeinde zu heiraten, begleitet Sie auch dort der für Sie zuständige Pfarrer Ihrer Wohngemeinde. Sollte dies nicht möglich sein, wird Ihnen Ihr Pfarramt eine Bescheinigung (Dimissoriale) ausstellen, sodass die Trauung von dem Pfarrer/der Pfarrerin Ihrer Hochzeitskirche vorgenommen werden kann. In jedem Fall wird ein Gespräch vereinbart werden, in dem der Trauspruch und der Gottesdienst besprochen werden kann; ebenso alle weiteren Fragen, die sich noch stellen.

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